Rainer Willenbrock


Premium (Complete), Weyhe

Fiat 131 Alitalia, Baujahr 1980

Julia Kleemeyer + Lena Markötter
21. Bremen Oldtimer Classics 2018
30.06.2018

Comentarios 24

  • photofly 17/07/2018 18:11

    Das waren noch Zeiten mit Röhrl und Geistdörfer im Mirafiori! :-)
    LG Holger
  • Tante Mizzi 13/07/2018 19:28

    Eine sehr schöne Aufnahme !!!
    Liebe Grüße
    Mizzi
  • T. Schiffers 11/07/2018 21:59

    feiner showmoment auf der rampe...tino
    • Fotomania-hb 11/07/2018 21:02

      ???
    • Rainer Willenbrock 11/07/2018 21:04

      Auf ??? habe ich keine Lust, lass es gut sein.
    • Fotomania-hb 11/07/2018 21:07

      Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der „institutionalisierten“ Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen.
      Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist.
      Dabei müssen die Fotos nicht einmal auf Plattformen wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO. Der Datenschutzrechtler David Seiler aus Cottbus erklärt:
      Das Fotografieren einer Person stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar: wie die Person aussieht, Alter, Geschlecht, Rasse, Ort und Datum der Aufnahme, Umstände der Aufnahme wie zum Beispiel Besuch einer Veranstaltung, Zusammensein mit anderen Personen etc.
      3. Hilft eine Einwilligung der abgebildeten Personen?
      Sie ist in vielen Fällen – zum Beispiel beim Fotografieren der Tribüne bei einem Fußballspiel – gar nicht möglich. Und selbst wenn sämtliche Fotografierten zustimmen, weiß Anwalt Lars Rieck:
      „Sie gibt auch keine dauerhafte Rechtssicherheit für den Fotografen.“
      Denn einerseits liegt die Beweislast beim Fotografen. Damit wäre eine schriftliche Einwilligung erforderlich, die allen rechtlichen Anforderungen genügt. Wenn die Betroffenen auf einem Bild freundlich in die Kamera lächeln, gilt das noch längst nicht als Einwilligung. Und zudem können die Fotografierten ihre Einwilligung jederzeit ohne Begründung wieder zurückziehen. Falls das passiert, dürfte der Fotograf zwar vor Schadenersatzansprüchen geschützt sein, aber nicht vor dem Anspruch auf Löschung und Nichtweiterverbreitung des Bildes.

    • Fotomania-hb 11/07/2018 21:13

      https://faszinationmensch.com/2018/05/13/wie-bruessel-das-ende-der-fotografie-beschlossen-hat-dsvgo/
      Oben eine Meinung, der ich mich nicht abschließen kann. Aber vor Gericht und auf hoher See??
  • Jochen aus Bremen 11/07/2018 19:49

    Feine Serie bei schönem Fotowetter. Toller Standort, Rainer.
    LG Jochen
  • Wolfgang Weninger 11/07/2018 18:42

    sehr gut in das Auto geschaut, dass perfekt zu den hübschen Damen passt. Eine prima Fotoarbeit
    Servus, Wolfgang
  • homwico 11/07/2018 18:42

    Schön in dieser Ansicht.
    LG
    homwico
  • Sigrid Springer 11/07/2018 18:16

    wunderbar präsentiert +++
    LG Sigrid
  • Fotofroggy 11/07/2018 9:11

    Hier konntes Du auch gleich zwei Damen portraitieren. Sie könnten Schwestern sein.
    Auch das Foto sehr gut.
    LG Barbara
  • Fred Dahms 11/07/2018 8:36

    Ja, der hat sich schön aufgestellt für dich. Klasse zeigst du diesen Oldtimer.
    Gefällt mir wieder ausgezeichnet. Gruss FRED
  • † smokeybaer 11/07/2018 7:43

    Schön auf der Bühne gezeigt gr smokey