Burkhard Bartel


Premium (World), Stuttgart

UN-Atomwaffenverbotsvertrag

Demonstration in Stuttgart am 22. Januar 2021

Am 22. Januar 2021 trat der Atomwaffenverbotsvertrag der UN in Kraft, nachdem er am 7. Juli 2017 von 122 Staaten angenommen und mittlerweile von 51 Staaten ratifiziert wurde. Honduras war der 51. Staat. Damit ist das Verbot des Einsatzes von Atomwaffen Bestandteil des Völkerrechts. Die Bundesrepublik Deutschland wie alle Atommächte gehören bis heute nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Im Gegenteil, Deutschland schaut nicht nur zu, es gibt Pläne für die weitere atomare Aufrüstung der Bundeswehr in Form der geplanten Anschaffung von F/A-18 Kampfjets, die für den Abwurf der 20 in Büchel in Rheinland-Pfalz gelagerten US-Atombomben geeignet sind.

Die Atombomben in Büchel sind Teil des nuklearen Abschreckungsarsenals der Nato. Offiziell wird weder von deutscher noch von US-amerikanischer Seite bestätigt, dass sie existieren. Für ihren Einsatz im Ernstfall hält die Bundeswehr Tornado-Kampfjets bereit. Sie sind Teil des auf Luftangriffe spezialisierten Taktischen Luftgeschwaders 33 der Bundeswehr und ebenfalls in Büchel stationiert. Die Bundeswehr würde die Atombomben im Ernstfall abwerfen, die Codes für die Aktivierung der Waffen sind aber nur dem US-Militär bekannt.

Die bislang in Büchel stationierten Bomben haben eine Sprengkraft zwischen 50 und 170 Kilotonnen, was dem Vier- bis Dreizehnfachen der Sprengkraft der 1945 über Hiroshima abgeworfenen Bombe entspricht.

Die Abschreckungslogik der deutschen Politik ist historisch überholt.
Nicht Drohung, sondern Kooperation und Verständigung garantieren Sicherheit und Frieden.

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