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PB22


Free Account, Haßloch

Schlafmohn

Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht. Es gibt nur wenige Genehmigungen von der Bundesopiumstelle und dieser Schlafmohn ist genehmigt ;)

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Exif

Cámara Canon EOS 7D
Objetivo EF100mm f/2.8L Macro IS USM
Diafragma 4
Tiempo de exposición 1/200
Distancia focal 100.0 mm
ISO 320