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Seilfahrt auf Rheinpreußen Schacht IV (2)

Als Seilfahrt oder Seilfahrung,
früher auch Seilfahren, Fahren am Seil oder auf dem Seile fahren, bezeichnet man im Bergbau die Beförderung von Personen in einem Schacht mit dem an einem Seil hängenden Förderkorb oder anderer geeigneter und bergbehördlich zugelassener Fördergefäße. Der Begriff Seilfahrt wird abgeleitet von Fahrung, dem bergmännischen Begriff für die Fortbewegung der Bergleute. Die Seilfahrt wurde erst im 19. Jahrhundert im Bergbau eingeführt. Zuvor mussten die Bergleute mühsam über Fahrten oder, wo vorhanden, mit der Fahrkunst in die Grube ein- und ausfahren. Bei der Seilfahrt werden hohe Sicherheitsanforderungen an die betroffenen technischen Einrichtungen gestellt. Des Weiteren darf der Förderkorb bei der Seilfahrt nur mit einer deutlich niedrigeren Fahrgeschwindigkeit bewegt werden als bei der Güterförderung. Die Seilfahrt darf außerdem nur durchgeführt werden, wenn sie von der Bergbehörde genehmigt wurde.
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